Baumanagement

Projektmanagement

  • Klärung der Aufgabenstellung sowie Koordination und Überwachung des Grundlagenprogrammes vom ersten Schritt der Planung bis zur Baufertigstellung
  • Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen bezogen auf das Gesamtprojekt und die Projektbeteiligten
  • Überwachung aller Projektbeteiligten – Planer und ausführende Firmen – sowie sonstiger Beteiligten
  • Kostencontrolling und Optimierung
  • Definition, Sicherstellung und Überwachung von Qualitätsvorgaben, Ausstattung, Materialien und Produkte
  • Terminplanung– und überwachung
  • Vertragsbearbeitung mit Planern und Ausführenden
  • Koordinierung und Kontrolle der Planer und Ausführenden
  • Überwachung und Koordinierung von Ausführungsänderungen
  • Dokumentation des Gesamtprojektes

Örtliche Bauaufsicht

  • Örtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers einschließlich der Ausübung des Hausrechts auf der Baustelle
  • Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung des Werkes
  • Örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes, leitend fuer den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit des anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten
  • Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen
  • Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
  • Prüfung aller Nachunternehmerrechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen
  • Überwachung der Behebung der bei der Annahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Teilnahme bei behördlichen Abnahmen
  • Übergabe des Werkes an den Auftraggeber

Baustellenkoordination

  • Durchführung der Planungs- und Baukoordination gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz.
  • Erstellung des SiGe- Planes, Durchführung der Baustellenevaluierungen, Koordinierung der einzelnen Firmen und Projektbeteiligten von der ersten Planungsbesprechung bis zur Übergabe des Bauwerkes
  • Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten.

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